Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF
Mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Programm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Antragsberechtigt sind eigenständige Forschungsvereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Interessierte können sich jetzt als Forschungsvereinigung autorisieren lassen.
Die IGF zählt seit Jahrzehnten zu den etablierten Innovationsförderinstrumenten für den Mittelstand. Das Programm zeichnet sich durch das enge Zusammenspiel zwischen Mittelstand, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen aus. Es schlägt damit eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis: Aktuelle Forschung und wirtschaftliche Anwendungen werden gemeinsam betrachtet und in neue Technologien überführt – mit dem Ziel praktischer Lösungen vornehmlich für den Mittelstand. Im Jahr 2023 förderte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die IGF mit 175 Millionen Euro.
Seit dem 15. Februar 2024 können sich neue Forschungsvereinigungen im IGF-Portal für eine Antragstellung im Rahmen der IGF autorisieren lassen. Diese erhalten nach einer erfolgreichen Autorisierung ab 1. Januar 2025 ihre Antragsberechtigung für die IGF. Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Interessierte in den FAQ zur Autorisierung.