Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF

Mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Programm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Antragsberechtigt sind eigenständige Forschungsvereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Interessierte können sich jetzt als Forschungsvereinigung autorisieren lassen.

Die IGF zählt seit Jahrzehnten zu den etablierten Innovationsförderinstrumenten für den Mittelstand. Das Programm zeichnet sich durch das enge Zusammenspiel zwischen Mittelstand, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen aus. Es schlägt damit eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis: Aktuelle Forschung und wirtschaftliche Anwendungen werden gemeinsam betrachtet und in neue Technologien überführt – mit dem Ziel praktischer Lösungen vornehmlich für den Mittelstand. Im Jahr 2023 förderte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die IGF mit 175 Millionen Euro.

Seit dem 15. Februar 2024 können sich neue Forschungsvereinigungen im IGF-Portal für eine Antragstellung im Rahmen der IGF autorisieren lassen. Diese erhalten nach einer erfolgreichen Autorisierung ab 1. Januar 2025 ihre Antragsberechtigung für die IGF. Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Interessierte in den FAQ zur Autorisierung.

Kalenderbild

© pixabay

Aktuell sind bestehende, wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, bis zum 31.12.2025 antragsberechtigt in der IGF. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen sich auch diese Forschungsvereinigungen bis dahin im IGF-Portal erneut autorisieren lassen. 

Informationen zur IGF

Die IGF-Website www.igf-foerderung.de des BMWK bietet neben dem Zugang zum IGF-Portal Informationen zur IGF-Förderung, zeigt IGF-Projektbeispiele und ermöglicht die Anmeldung zum IGF-Newsletter. Im IGF-Portal erhalten Antragstellende, Geförderte und Interessierte alle erforderlichen Details zur Autorisierung, Antragstellung und relevante Links.   

Kontakt zum Thema Autorisierung

DLR Projektträger | igf-autorisierung@dlr.de