Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF

In der IGF können ausschließlich antragsberechtigte Forschungsvereinigungen Förderanträge stellen. Sofern Forschungsvereinigungen noch nicht antragsberechtigt sind, ist eine Autorisierung erforderlich.

Ein Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF ist grundsätzlich möglich, ohne dass eine Mitgliedschaft im AiF e.V. vorausgesetzt wird. Entscheidend für die Autorisierung sind die Voraussetzungen, die laut Förderrichtlinie erfüllt sein müssen.

Nach erfolgreicher Autorisierung sind Forschungsvereinigungen ab dem 01.01.2025 antragsberechtigt und können einen Antrag auf Begutachtung im Programm der IGF stellen.

Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, gelten bis zum 31.12.2025 als antragsberechtigt. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen diese sich bis dahin erneut autorisieren lassen. 

Weitere Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Sie in den FAQ zur Autorisierung.
 

Für Fragen zur Autorisierung (Erstkontakt) wenden Sie sich bitte an  igf-autorisierung@dlr.de