Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF
In der IGF können ausschließlich antragsberechtigte Forschungsvereinigungen Förderanträge stellen. Sofern Forschungsvereinigungen noch nicht antragsberechtigt sind, ist eine Autorisierung erforderlich.
Ein Autorisierung als Forschungsvereinigung in der IGF ist grundsätzlich möglich, ohne dass eine Mitgliedschaft im AiF e.V. vorausgesetzt wird. Entscheidend für die Autorisierung sind die Voraussetzungen, die laut Förderrichtlinie erfüllt sein müssen.
Nach erfolgreicher Autorisierung sind Forschungsvereinigungen ab dem 01.01.2025 antragsberechtigt und können einen Antrag auf Begutachtung im Programm der IGF stellen.
Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, gelten bis zum 31.12.2025 als antragsberechtigt. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen diese sich bis dahin erneut autorisieren lassen.
Weitere Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Sie in den FAQ zur Autorisierung.
Für Fragen zur Autorisierung (Erstkontakt) wenden Sie sich bitte an igf-autorisierung@dlr.de