Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

Die Nominierungsphase für die IGF-Gutachterwahlen 2024 hat begonnen

Ein Bild zeigt die Gutachtergruppe 7 –  Fügetechnik und Additive Fertigung

Gutachtergruppe 7 – Fügetechnik und Additive Fertigung im Mai 2024 in Bonn

Das Gutachterwesen spielt in der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) eine zentrale Rolle. Gutachtende arbeiten ehrenamtlich und bewerten Forschungsanträge entsprechend definierter Kriterien. Die Besonderheit: die unabhängigen Expertinnen und Experten stammen paritätisch aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gleichberechtigung wird selbstverständlich auch in anderen Bereichen angestrebt: Um die bisherige Wertschätzung des IGF-Gutachterwesens weiterhin hoch zu halten, ist es ausdrücklich erwünscht, den Anteil von Frauen in den Gutachtergruppen zu steigern sowie mehr Unternehmensvertreter aus dem Bereich der kleinen oder mittleren Unternehmen in die Gutachtergruppen zu wählen. Um eine größtmögliche unabhängige und unparteiische Begutachtung zur gewährleisten, wird das Gutachtergremium alle drei Jahre neu gewählt, wobei eine Wiederwahl nicht ausgeschlossen ist. 

Am Mittwoch, den 4. September 2024 endet die sechswöchige Nominierungsphase des zweistufigen Gutachterwahlverfahrens. Die Wahl der Gutachtenden obliegt den antragsberechtigten Forschungsvereinigungen und den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates. Diese können Kandidatinnen und Kandidaten aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft in bis zu vier Gutachtergruppen nominieren, und dort in jeweils allen Untergruppen. Die Ausübung des späteren Wahlrechts ist an die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten in den jeweiligen Untergruppen gebunden.

Möchten Sie vertiefte Einblicke in die Praxis der Gutachtendentätigkeit aus erster Hand erhalten? Dann verpassen Sie nicht das Interview im nächsten IGF-Newsletter, der im September 2024 erscheint.

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