Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

Drei Fragen an .... Hansfried Kuhnke, Goldbeck GmbH

Hansfried Kuhnke, Diplomingenieur und Head of HSEQ bei GOLDBECK Produktions GmbH ist Gutachter in der Industriellem Gemeinschaftsforschung (IGF) in der Gutachtergruppe 4 (Untergruppe 4.2 – Konstruktion im Bauwesen). In einem Interview erzählt er von seiner Gutachtertätigkeit aus Unternehmersicht.

Dipl.-Ing. Hansfried Kuhnke

Dipl.-Ing Hansfried Kuhnke

Hansfried Kuhnke, Diplomingenieur und Head of HSEQ bei GOLDBECK Produktions GmbH ist Gutachter in der Industriellem Gemeinschaftsforschung (IGF) in der Gutachtergruppe 4 (Untergruppe 4.2 – Konstruktion im Bauwesen). In einem Interview erzählt er von seiner Gutachtertätigkeit aus Unternehmersicht.

Seit wann sind Sie Gutachter bei der IGF und wie sind Sie dazu gekommen?

2013 habe ich mit der Gutachtertätigkeit begonnen. Ich bin also seit 12 Jahren dabei. Wie ich dazu gekommen bin, ist schnell erzählt. Ich bin beruflich bedingt schon lange in Verbänden tätig. Z.B. bin ich beim bauforumstahl in verschiedene Themen eingebunden, prioritär in Brandschutzthemen aber auch in klassischen Normungsthemen. Im Jahr 2012 bin ich über das bauforumstahl persönlich angesprochen worden, ob ich mich für die anstehende Wahlperiode bereiterklären würde, als IGF-Gutachter tätig zu werden.

Die FOSTA (Forschungsvereinigung Stahlanwendungen e.V.) ist die zuständige Forschungsvereinigung, die mich seitdem alle drei Jahre als Gutachter für die IGF vorgeschlagen hat. 

Die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gutachtergruppe ist mit viel Arbeit verbunden. Was ist Ihre Motivation – neben Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Industrie – hierfür diesen Zeitaufwand auf sich zu nehmen? 

Tatsächlich ist die Gutachtertätigkeit mit viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Aber es gibt auch viele positive Effekte: Man bekommt einen guten Überblick, was aktuell in der Forschung – in meinem Fall im Bauwesen – passiert und über die Projekte, die beantragt werden.

Durch die Bewertung der Anträge hat man die Möglichkeit, sinnvolle Forschung aus Perspektive der Wirtschaft mit zu steuern. Als Gutachter ist es meine Aufgabe, so unabhängig wie möglich, zu bewerten. Dazu muss man die Anträge nicht nur lesen, sondern benötigt auch sehr gute Fachkenntnisse des gesamten Umfelds. Diese sollte man von vornherein mitbringen und immer auf dem aktuellen Stand halten. Auf dieser Basis erkennt man ziemlich schnell, ob ein Antrag förderfähig ist oder nicht. Durch meine Tätigkeit in diversen Normausschüssen ist mir bekannt, wo es noch Wissenslücken gibt – in welchen Bereichen es also notwendig ist, dass weitere Forschung generiert wird. Dieser Wissensvorsprung ist aus meiner Sicht eine gute Voraussetzung für die Gutachtertätigkeit im eigenen Themenbereich.

Was den zeitlichen Aufwand betrifft: Manche Gutachten sind schneller erledigt, manche dauern ein bisschen länger. Ich veranschlage dafür vier bis acht Stunden. Wenn der Antrag plausibel geschrieben ist, lassen sich auch fachfremde Themen schnell erfassen und bewerten. Vorteil ist, dass ich über meine vielfältigen Verbands- und Normungstätigkeiten einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Wissenschaft habe und somit oft schnell beurteilen kann, ob ein Vorhaben aus fachlicher Sicht förderfähig ist oder nicht.

Ein Begutachtungsprozess sieht bei mir wie folgt aus: Zunächst lese ich den Antrag intensiv und versuche, ihn in den aktuellen Forschungskontext einzuordnen. Abschließend gilt es, das Forschungsprojekt im Gutachten zu bewerten. Meine Bewertung fasse ich in der Bepunktung und einer verbal nachvollziehbaren Begründung zusammen. Auch wenn der Vorgang stark formalisiert ist, nimmt das einige Zeit in Anspruch. Pro Jahr müssen von mir als Gutachter 10-15 Gutachten erstellt werden. Nach Abschluss der Forschungsprojekte kommt noch die Schlussbegutachtung hinzu.

Die Gutachtersitzungen nehmen im Gesamtprozess weniger Zeit in Anspruch. Der Dialog mit anderen Gutachtenden ist besonders wichtig – besonders dann, wenn man unterschiedlicher Auffassung ist. Wenn von den anderen beiden Gutachtenden Anträge nicht innerhalb derselben Punkte-Skala bewertet werden, kommen diese auf die Agenda und werden in den Gutachtersitzungen diskutiert. Es ist durchaus möglich, dass man durch die Gespräche mit den anderen Gutachtenden noch mal eine andere Perspektive auf das Vorhaben erhält und ggf. seine Bewertung korrigiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Zeitaufwand als Gutachter ist hoch – aber lohnenswert. Die anwendungsorientierte Forschung wird durch das Gutachterwesen in der IGF gefördert und bereitet den Weg für den ingenieurwissenschaftlichen Nachwuchs. Diese beiden Punkte sind meine Kernmotivation für die Gutachtertätigkeit.

Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Anträge und welche Tipps und Fallstricke gibt es dabei?

Wenn ich einen Antrag bearbeite, stelle ich mir als erstes die Frage „Was soll erforscht werden, was ist das Themenfeld?“ und daran anschließend „Ist diese Forschung überhaupt sinnhaft, oder nicht.“ Denn es geht nicht nur um grundlagenorientierte, sondern vor allem um anwendungsorientierte Forschung. Sie muss uns in der Praxis voranbringen.

Die erste Frage lässt sich relativ schnell bereits beim Überfliegen des Forschungsantrags beantworten. Im nächsten Schritt schaue ich, welche Forschungseinrichtungen beteiligt sind: "Sind diese dazu entsprechend geeignet, haben sie entsprechendes Knowhow, sind sie in diesem Themenfeld bereits tätig gewesen?" Gleichzeitig gilt es, das veranschlagte Budget und die KMU-Beteiligung bzw. die Beteiligung der Wirtschaft anzuschauen. Wenn sich zu wenig Firmen engagieren, hinterfrage ich die Sinnhaftigkeit des beantragten Vorhabens. Es könnte sein, dass die Forschungseinrichtungen nicht genug Unterstützung aus der Wirtschaft eingeworben haben. Wenn ein Antrag dennoch inhaltlich interessant ist, merkt man als Gutachter diesen Mangel an, der dann in einem zweiten Durchlauf (Wiedervorlage) meistens von den Antragstellenden korrigiert wird. Aber es gibt auch Forschungsanträge, wo offensichtlich wird, dass das fehlende Engagement der Wirtschaft auf das mangelnde Interesse an der Forschung zurückzuführen ist. Das wirtschaftliche Interesse lässt sich auch an der Beteiligung und Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses* und an der finanziellen Beteiligung von Unternehmen ablesen, z.B. in Form von Beratungsleistungen, Fertigungsleistungen oder von der Lieferung von Versuchsmaterialien. Unternehmen selber erhalten keine Vergütung durch die IGF. Ihr Profit liegt in den Forschungsergebnissen, die ihnen und allen anderen Interessierten zur Verfügung stehen, vor allem, wenn sie keine eigene Forschungsabteilung haben.

*Redaktionelle Anmerkung: Die Projektbegleitenden Ausschüsse (PA) sind ein Alleinstellungsmerkmal des IGF-Programms. Ein PA stellt ein Gremium dar, das als Steuerungs- und Beratungsinstanz für die Forschungseinrichtung dient und während des gesamten Ablaufs eines Projekts die Belange der Praxis, insbesondere von KMU in den Fokus rückt. Die Teilnahme an diesem Ausschuss steht allen Interessenten offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der antragstellenden Forschungsvereinigung.